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Der Bankberater als Freund? Viele Kreditverträge werden bei Bank- oder Bausparangestellten gemacht, zu denen der Kreditnehmer einen persönlichen, langjährigen Bezug hat. Dadurch kommt es oft vor, dass Kredite in einer "Handschlag-Atmosphäre" abgeschlossen werden und der Mitarbeiter des Kreditinstitutes gewollt oder ungewollt in die Rolle des "gütigen" Geldgebers schlüpft, der persönlich dafür gerade steht, dass jetzt und in den nächsten 20 Jahren alles im Sinne des Kunden erledigt wird.
Vertragspartner ist die Institution Bank Der Vertragspartner bei Krediten ist die Bank bzw. Bausparkasse als Institution und nicht der jeweilige Berater - insbesondere wenn "Ihr" Berater die Bank wechselt. Der Kreditvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Bank/Bausparkasse für die nächsten 20 Jahre oder länger - Ihr persönliches Verhältnis zu dieser Bank oder zu "Ihrem" Berater hat juristisch keine Bedeutung. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen gelten nur, wenn sie im Kreditvertrag schriftlich verankert sind.
Bank- und Bausparkassenmitarbeiter sind weisungsgebunden Berater bei Banken und Bausparkassen sind als Angestellte ihrer Firma grundsätzlich weisungsgebunden. Die Weisungen werden grundsätzlich in Richtung eines höheren Ertrages für die Firma tendieren. Leider werden langjährige Kunden gegenüber Neukunden (um die man sich ja noch bemühen muss) hinsichtlich Konditionen und Details im Kreditvertrag sogar häufig benachteiligt.
Ein Test für "Ihren" Berater Ein geeigneter Test für "Ihren" Berater ist, zu einem Beratungsgespräch einen unbeteiligten Fachmann mitzunehmen. Die Berater reagieren oft beleidigt oder erbost - was Ihnen als Kunde zeigen könnte, wie sehr Ihre Bank/Bausparkasse schon der Meinung ist, dass Sie "ihr gehören". Oder der Berater wird durch die ungewohnte Situation von vornherein bessere Konditionen anbieten bzw. eher verhandlungsbereit sein, was die Details im Kreditvertrag betrifft.
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